Schwangere Passagiere
- Schwangere Passagiere, die noch nicht die 28. Schwangerschaftswoche (7 Monate) vollendet haben, brauchen kein ärztliches Attest vorlegen.
- Bei einer Ein-Kind-Schwangerschaft müssen Schwangere ab der 28. bis zur 36. Woche ein ärztliches Attest mit der Formulierung „Es bestehen keinerlei Einwände gegen eine Flugreise“ vorweisen. Nach der 36. Woche ist selbst bei Vorlage eines ärztlichen Attests eine Flugreise nicht gestattet.
- Bei einer Mehrlingsschwangerschaft muss ab der 28. bis zur 32. Woche ein ärztliches Attest mit der Formulierung „Es bestehen keinerlei Einwände gegen eine Flugreise“ vorgewiesen werden. Nach der 32. Woche ist für diese Passagiere eine Flugreise nicht mehr gestattet.
- Das ärztliche Attest darf jeweils bei Flugantritt nicht älter als 7 Tage sein.
- Auf dem ärztlichen Attest müssen der vollständige Name, Approbationsnummer und Unterschrift des Arztes enthalten sein.
Kinder, Schwangere, Kranke, Behinderte und Babys