Passagiere, die bereits am Ende des 7. Schwangerschaftsmonats sind (28 Wochen), müssen ein ärztliches Attest vorlegen, in dem bescheinigt wird, dass kein Hindernis zum Fliegen vorliegt.
Das ärztliche Attest darf vor Reisebeginn nicht länger als 7 Tage alt sein.
Bis zum 7. Schwangerschaftsmonat (28 Wochen) reicht eine Erklärung des Passagiers aus.