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Kranke und behinderte Passagiere

Kranke Passagiere müssen vom Flughafenarzt oder ihrem eigenen Arzt ein Attest vorlegen, in dem erklärt wird, dass es keine medizinischen Einwände dafür gibt, dass sie fliegen. Dieses Attest darf vor Reisebeginn nicht länger als 10 Tage alt sein. Das Attest muss auf Englisch oder Türkisch verfasst sein.

Passagiere, die während des Fluges einer besonderen Pflege bedürfen, sollten mit einem Flugbegleiter reisen.

Für behinderte Passagiere ist ein ärztliches Attest nicht erforderlich. Diese Passagiere können ohne Begleitung fliegen, es sei denn sie bedürfen am Flughafen oder während des Einsteigens/Aussteigens einer speziellen Betreuung.

Anfragen für Krankentragen werden nur akzeptiert, wenn sie mindestens 24 Stunden vor der planmäßigen Abflugszeit gestellt werden.