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Begleitete Kinder

Kinder zwischen 3 und 7 Jahren können auf Wunsch der Eltern oder verantwortlichen Personen gegen Aufpreis von einem Mitarbeiter der Fluglinie begleitet werden. 

Reiseverfahren

  • Kinder zwischen 3 und 7 Jahren können mit ihren Eltern, einer verantwortlichen Person oder auf Wunsch mit einer Flugbegleitung reisen.
  • Kinder zwischen 7 und 12 Jahren können unbegleitet reisen aber auf Wunsch kann ein Flugbegleiter zur Verfügung gestellt werden.
  • Ein Flugbegleiter kann maximal 2 Kinder aber nicht mehr als ein Säugling begleiten.
  • Für Eltern, die mit Kindern unter 2 Jahren reisen, kann auf Wunsch ein Flugbegleiter zur Verfügung gestellt werden.
  • Flugbegleiter müssen 48 Stunden vor Abflug beantragt werden.
  • Zusätzlich muss die Sprache des Kindes angegeben werden.
  • Die gesamten Kosten werden von den Passagieren getragen.
  • Allein reisende Kinder müssen von den Eltern/der verantwortlichen Person übergeben/abgeholt werden. Wenn das begleitete Kind durch eine verantwortliche Person übergeben oder abgeholt wird, muss eine notarielle Vollmacht vorgelegt werden.
  • Das Formular für begleitete Kinder muss gegenseitig ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Der Flugbegleiter muss mindestens ½ Stunde vor der Abflugszeit im Check-In-Bereich sein.
  • Die Eltern/verantwortlichen Personen müssen sich noch bis zum Abflug am Flughafen aufhalten.