6. 1. 1. Buchungen sind erst verbindlich, wenn sie vom Luftfrachtführer oder seinem bevollmächtigten Agenten als angenommen eingetragen wurden.
6. 1. 2. Nach Maßgabe der Tarifbestimmungen des Luftfrachtführers kann das Recht des Fluggasts auf Buchungsänderungen oder -stornierungen bei bestimmten Flugpreisen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Falls ein Fluggast den Flugschein nicht vor Ablauf der festgelegten Zahlungsfrist bezahlt (oder mit dem Luftfrachtführer entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen) hat, so kann der Luftfrachtführer die Buchung stornieren.
Der Fluggast anerkennt, dass dem Luftfrachtführer im Zusammenhang mit der Buchung eines Beförderungsplatzes oder der Erbringung von Zusatzleistungen im Rahmen der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Weitergabe an die staatlichen Behörden personenbezogene Daten übermittelt wurden. Zu diesem Zweck gestattet der Fluggast dem Luftfrachtführer diese Daten einzubehalten und an seine eigenen Geschäftsstellen, an andere Luftfrachtführer oder die Erbringer solcher Leistungen zu übermitteln, und zwar ungeachtet dessen, in welchem Land sich diese befinden.
Der Luftfrachtführer garantiert keinen bestimmten Sitzplatz im Flugzeug, und der Fluggast akzeptiert jeden Sitzplatz, der ihm für den Flug in der gebuchten Beförderungsklasse zugewiesen wird.
Eine Bearbeitungsgebühr kann von einem Fluggast nach Maßgabe der Tarifbestimmungen des Luftfrachtführers erhoben werden, wenn dieser den für ihn gebuchten Beförderungsplatz nicht einnimmt.
Weiter- oder Rückflugbuchungen bedürfen möglicherweise einer Rückbestätigung nach Maßgabe der Tarifbestimmungen des Luftfrachtführers sowie der darin festgelegten Fristen. Die Unterlassung einer solchen Rückbestätigung kann zur Streichung von Weiter- oder Rückflugbuchungen führen.
Nimmt der Fluggast ohne vorherige Unterrichtung des Luftfrachtführers einen gebuchten Beförderungsplatz nicht in Anspruch, so kann der Luftfrachtführer jede Weiter- oder Rückflugbuchung streichen bzw. streichen lassen.