Begrenzung der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck
13.02.2009
Mit Beginn des 20. April 2009 gelten neue Bestimmungen zur Bgrenzung der Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosol-Sprays, Gels etc. im Handgepäck
Die Größe des Behältnisses für Flüssigkeiten darf 100ml nicht überschreiten.
Das Behältnis für Flüssigkeiten muß separat in einer transparanten Plastiktüte (mit Zip- Verschluß) transportiert werden, welche nicht größer als 20 x 20 cm sein darf und nicht mehr als 1 Liter umfassen darf.
Pro Passagier ist nur die Mitnahme von einer dieser Plastiktüten erlaubt.
Notwendige Medikamente (mit Rezept und in Originalverpackung) und Babynahrung sind erlaubt.
Als Flüssigkeiten gelten: Wasser, Sirup, Creme, Lotion, Öle, Parfüm, Kosmetika aller Art (Lippenstift, Mascara etc.), Zahnpasta, Rasiergel und –schaum, Deodorant-Spray, Flüssigkeiten für Kontaktlinsen, Shampoo, Konfitüre, Honig, Joghurt etc.
Duty-Free
-Alle steuerfrei in den Duty-Free-Geschäften des Flughafens oder an Bord erworbenen Flüssigkeiten müssen in speziell versiegelten Plastiktüten zusammen mit der Kaufquittung transportiert werden.
-Bitte öffnen Sie nicht die versiegelte Tüte, bevor Sie ihr Reiseziel erreicht haben. Andernfalls könnte der Tüteninhalt bei der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt werden.
--Falls Sie einen EU oder USA Transitflug haben, ist die Mitnahme im Handgepäck von allen steuerfrei in den Duty-Free-Geschäften des Flughafens oder an Bord erworbene Flüssigkeiten über 100ml nicht gestattet.